Zuerst prüfen, ob Ihnen 250, 400 oder 600 € zustehen, dann der fertige Brief mit Ihren Flugdaten. Ohne Provision: Die Airline zahlt direkt an Sie.
✓ Gratis-Check ohne Anmeldung · ✓ Einmalig CHF 9.90 inkl. MWST, kein Abo · ✓ Sichere Zahlung über Stripe · ✓ 100 % der Entschädigung bleibt bei Ihnen · ✓ Ihre Angaben bleiben im Browser
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Forderung einer Ausgleichsleistung nach Verordnung (EG) Nr. 261/2004 – Flug [Flugnummer] vom [Datum], Buchungsnummer [PNR] Sehr geehrte Damen und Herren Ich war auf dem Flug [Flugnummer] von [Abflug] nach [Ziel] am [Datum] mit bestätigter Buchung gebucht. Der Flug erreichte das Endziel mit einer Verspätung von [Stunden]. […] Die Verordnung (EG) Nr. 261/2004 gilt gestützt auf das Luftverkehrsabkommen zwischen der Schweiz und der EU (SR 0.748.127.192.68) auch in der Schweiz. Die Grosskreisentfernung beträgt [km] km. Damit steht mir eine Ausgleichsleistung von [250/400/600] € pro Person zu. […] Nach der Rechtsprechung des EuGH (Sturgeon, C-402/07 und C-432/07; Nelson, C-581/10 und C-629/10) sind Fluggäste, die ihr Endziel mit drei Stunden oder mehr Verspätung erreichen, den Fluggästen annullierter Flüge gleichgestellt. […] Ich fordere Sie deshalb auf, mir die Ausgleichsleistung bis spätestens [Datum] zu bezahlen […]
Im Brief-Paket sind Distanz, Betrag, Kürzungsregel und die passende Antwort auf den genannten Grund (z.B. technischer Defekt, Personalmangel, Wetter) bereits eingesetzt, dazu die BAZL-Anzeige als nächster Schritt. Die Airline zahlt dann direkt an Sie, ohne Provision eines Inkassodienstes.
Handeln Sie rasch: Liegt der Flug mehr als ein Jahr zurück, führt das BAZL normalerweise kein Sanktionsverfahren mehr durch, und Belege gehen verloren.
Ja. Die Schweiz hat die Verordnung mit dem Luftverkehrsabkommen CH-EU (SR 0.748.127.192.68) übernommen. Sie gilt für alle Flüge ab der Schweiz, der EU, Island und Norwegen und für Flüge aus einem Drittstaat dorthin, wenn eine Airline aus diesen Ländern den Flug durchführt.
Nach Flugdistanz (Grosskreis): 250 € bis 1500 km, 400 € von 1500 bis 3500 km (und bei allen Flügen über 1500 km innerhalb von EU/EWR/CH), 600 € über 3500 km. Unter bestimmten Bedingungen halbiert sich der Betrag (Art. 7 Abs. 2).
Der Anspruchs-Check ist gratis. Das Brief-Paket mit Forderungsschreiben, Nachfassbrief und BAZL-Vorlage kostet einmalig CHF 9.90 inkl. MWST. Keine Provision: Die Entschädigung geht vollständig an Sie.
Agenturen übernehmen die Arbeit, behalten aber oft rund 25–35 % der Entschädigung. Das BAZL weist darauf hin, dass Passagiere ihre Rechte auch selbst und ohne Vertretung geltend machen können. Mit einem sauber begründeten Brief ist das meist in 10 Minuten erledigt.
Nein. Swissfix Flug ist eine Formulierungshilfe auf Basis der Verordnung und der Hinweise des BAZL. Ob im Einzelfall ein Anspruch besteht, entscheidet am Ende die Airline bzw. ein Gericht.