Prüfen Sie in einer Minute, ob Ihnen nach EU-Verordnung 261/2004 eine Ausgleichszahlung von Ryanair zusteht, und erstellen Sie den Forderungsbrief.
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Ryanair fliegt mit mehreren Gesellschaften: Ryanair DAC (Irland), Malta Air, Buzz und Lauda Europe (alle EU) sowie Ryanair UK. Für Flüge ab der Schweiz oder der EU gilt die Verordnung immer, egal welche Gesellschaft fliegt. Bei Flügen aus Grossbritannien in die Schweiz nur, wenn eine EU-Gesellschaft fliegt. Ryanair verlangt den Antrag über das eigene EU-261-Formular im Kundenkonto.
Geprüft am 19.10.2026 auf der Website der Airline. Tipp: Text aus unserem Forderungsbrief ins Formular kopieren und das PDF anhängen.
Technische Defekte sind in der Regel kein aussergewöhnlicher Umstand (EuGH C-549/07 Wallentin-Hermann), ein Streik des eigenen Personals ebenfalls nicht (EuGH C-195/17, C-28/20). Wetter oder Fluglotsenstreiks können es sein. Die Airline muss das belegen.
Nach Flugdistanz (Grosskreis): 250 € bis 1500 km, 400 € von 1500 bis 3500 km (und bei allen Flügen über 1500 km innerhalb von EU/EWR/CH), 600 € über 3500 km. Unter bestimmten Bedingungen halbiert sich der Betrag (Art. 7 Abs. 2).
Der Anspruchs-Check ist gratis. Das Brief-Paket mit Forderungsschreiben, Nachfassbrief und BAZL-Vorlage kostet einmalig CHF 9.90 inkl. MWST. Keine Provision: Die Entschädigung geht vollständig an Sie.