Prüfen Sie in einer Minute, ob Ihnen nach EU-Verordnung 261/2004 eine Ausgleichszahlung von Lufthansa zusteht, und erstellen Sie den Forderungsbrief.
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Bei Lufthansa-Flügen ab Zürich, Basel oder Genf, oft mit Umsteigen in Frankfurt oder München, gilt die Verordnung für die ganze Buchung. Massgebend sind die Verspätung am Endziel und die Distanz vom ersten Abflug zum Endziel. Wer wegen einer Verspätung den Anschlussflug verpasst und 3 Std. oder mehr zu spät ankommt, kann Anspruch haben (EuGH C-11/11 Folkerts).
Geprüft am 19.10.2026 auf der Website der Airline. Tipp: Text aus unserem Forderungsbrief ins Formular kopieren und das PDF anhängen.
Bei einer einheitlichen Buchung die Airline, die den verspäteten Flug durchgeführt hat. Massgebend ist die Ankunft am Endziel (EuGH C-11/11 Folkerts).
Nach Flugdistanz (Grosskreis): 250 € bis 1500 km, 400 € von 1500 bis 3500 km (und bei allen Flügen über 1500 km innerhalb von EU/EWR/CH), 600 € über 3500 km. Unter bestimmten Bedingungen halbiert sich der Betrag (Art. 7 Abs. 2).
Der Anspruchs-Check ist gratis. Das Brief-Paket mit Forderungsschreiben, Nachfassbrief und BAZL-Vorlage kostet einmalig CHF 9.90 inkl. MWST. Keine Provision: Die Entschädigung geht vollständig an Sie.