Prüfen Sie in einer Minute, ob Ihnen nach EU-Verordnung 261/2004 eine Ausgleichszahlung von SWISS zusteht, und erstellen Sie den Forderungsbrief.
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SWISS ist eine Schweizer Airline. Darum gilt die Verordnung für alle SWISS-Flüge ab der Schweiz und der EU und für SWISS-Flüge aus Drittstaaten (z.B. New York → Zürich). Bei Umsteigeverbindungen mit einer Buchung zählt die Verspätung am Endziel, die Distanz rechnet man vom ersten Abflug bis zum Endziel.
Flüge mit LX-Flugnummer werden teils von anderen Gesellschaften durchgeführt (z.B. Helvetic Airways). Die Forderung richtet sich an die ausführende Airline (Art. 2 lit. b). Diese steht auf der Buchung («operated by»).
Geprüft am 19.10.2026 auf der Website der Airline. Tipp: Text aus unserem Forderungsbrief ins Formular kopieren und das PDF anhängen.
Nach der Rechtsprechung des EuGH (Sturgeon) ja, sofern keine aussergewöhnlichen Umstände vorliegen. Das BAZL weist darauf hin, dass diese Urteile für Schweizer Gerichte nicht bindend, aber eine wichtige Auslegungsgrundlage sind.
Nach Flugdistanz (Grosskreis): 250 € bis 1500 km, 400 € von 1500 bis 3500 km (und bei allen Flügen über 1500 km innerhalb von EU/EWR/CH), 600 € über 3500 km. Unter bestimmten Bedingungen halbiert sich der Betrag (Art. 7 Abs. 2).
Der Anspruchs-Check ist gratis. Das Brief-Paket mit Forderungsschreiben, Nachfassbrief und BAZL-Vorlage kostet einmalig CHF 9.90 inkl. MWST. Keine Provision: Die Entschädigung geht vollständig an Sie.