Prüfen Sie in einer Minute, ob Ihnen nach EU-Verordnung 261/2004 eine Ausgleichszahlung von Helvetic Airways zusteht, und erstellen Sie den Forderungsbrief.
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Helvetic Airways ist eine Schweizer Airline mit Sitz in Kloten. Sie fliegt oft im Auftrag von SWISS, also unter einer LX-Flugnummer. Massgebend ist dann, wer den Flug ausführt (Art. 2 lit. b VO 261/2004). Steht auf der Buchung «operated by Helvetic Airways», richten Sie die Forderung an Helvetic.
Als Schweizer Airline ist Helvetic auch bei Flügen aus Drittstaaten in die Schweiz an die Verordnung gebunden.
Geprüft am 19.10.2026 auf der Website der Airline. Tipp: Text aus unserem Forderungsbrief ins Formular kopieren und das PDF anhängen.
An die ausführende Airline, also an Helvetic. Die Verordnung verpflichtet das ausführende Luftfahrtunternehmen (Art. 2 lit. b, Art. 5 und 6).
Nach Flugdistanz (Grosskreis): 250 € bis 1500 km, 400 € von 1500 bis 3500 km (und bei allen Flügen über 1500 km innerhalb von EU/EWR/CH), 600 € über 3500 km. Unter bestimmten Bedingungen halbiert sich der Betrag (Art. 7 Abs. 2).
Der Anspruchs-Check ist gratis. Das Brief-Paket mit Forderungsschreiben, Nachfassbrief und BAZL-Vorlage kostet einmalig CHF 9.90 inkl. MWST. Keine Provision: Die Entschädigung geht vollständig an Sie.