Prüfen Sie in einer Minute, ob Ihnen nach EU-Verordnung 261/2004 eine Ausgleichszahlung von Chair Airlines zusteht, und erstellen Sie den Forderungsbrief.
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Chair Airlines ist eine Schweizer Ferienfluggesellschaft mit Basis am Flughafen Zürich. Für Flüge ab der Schweiz und ab der EU sowie für Rückflüge aus Drittstaaten (z.B. Ägypten oder Kosovo) in die Schweiz gilt die Verordnung. Wurde der Flug über einen Reiseveranstalter gebucht, bleibt trotzdem die Airline für die Ausgleichszahlung zuständig.
Geprüft am 19.10.2026 auf der Website der Airline. Tipp: Text aus unserem Forderungsbrief ins Formular kopieren und das PDF anhängen.
Die Ausgleichszahlung nach VO 261/2004 schuldet die ausführende Airline, auch bei Pauschalreisen. Ansprüche gegen den Reiseveranstalter (Pauschalreisegesetz) sind ein separates Thema.
Nach Flugdistanz (Grosskreis): 250 € bis 1500 km, 400 € von 1500 bis 3500 km (und bei allen Flügen über 1500 km innerhalb von EU/EWR/CH), 600 € über 3500 km. Unter bestimmten Bedingungen halbiert sich der Betrag (Art. 7 Abs. 2).
Der Anspruchs-Check ist gratis. Das Brief-Paket mit Forderungsschreiben, Nachfassbrief und BAZL-Vorlage kostet einmalig CHF 9.90 inkl. MWST. Keine Provision: Die Entschädigung geht vollständig an Sie.