Wer gegen seinen Willen nicht befördert wird, hat Anspruch auf eine Ausgleichszahlung, auf Erstattung oder Ersatzflug und auf Betreuung (Art. 4 VO 261/2004).
✓ Gratis-Check ohne Anmeldung · ✓ Einmalig CHF 9.90 inkl. MWST, kein Abo · ✓ Sichere Zahlung über Stripe · ✓ 100 % der Entschädigung bleibt bei Ihnen · ✓ Ihre Angaben bleiben im Browser
Ergebnis erscheint hier. Ihre Angaben bleiben in Ihrem Browser.
Bestätigte Buchung, rechtzeitig beim Check-in bzw. am Gate und kein vertretbarer Grund für die Weigerung (z.B. fehlende Reisedokumente, Sicherheit oder Gesundheit). Wer sich freiwillig gegen eine Gegenleistung meldet, verzichtet auf die Ausgleichszahlung. Unterschreiben Sie am Gate nichts, was Sie nicht wollen.
Bei Nichtbeförderung besteht der Anspruch direkt nach Art. 4 Abs. 3. Es gibt keine 3-Stunden-Schwelle. Der Betrag kann sich halbieren, wenn Sie mit einem Ersatzflug nur wenig später ankommen.