Prüfen Sie in einer Minute, ob Ihnen nach EU-Verordnung 261/2004 eine Ausgleichszahlung von Edelweiss zusteht, und erstellen Sie den Forderungsbrief.
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Edelweiss Air ist eine Schweizer Airline. Die Verordnung gilt für Flüge ab Zürich bzw. ab der EU und für Edelweiss-Rückflüge aus Ferienzielen ausserhalb Europas, z.B. aus Ägypten, Thailand oder der Karibik. Viele Edelweiss-Strecken sind über 3500 km lang. Dann sind es 600 € pro Person, bei 3–4 Std. Verspätung 300 €.
Geprüft am 19.10.2026 auf der Website der Airline. Tipp: Text aus unserem Forderungsbrief ins Formular kopieren und das PDF anhängen.
Ja, weil Edelweiss eine Schweizer Airline ist und der Flug in der Schweiz landet (Art. 3 Abs. 1 lit. b).
Nach Flugdistanz (Grosskreis): 250 € bis 1500 km, 400 € von 1500 bis 3500 km (und bei allen Flügen über 1500 km innerhalb von EU/EWR/CH), 600 € über 3500 km. Unter bestimmten Bedingungen halbiert sich der Betrag (Art. 7 Abs. 2).
Der Anspruchs-Check ist gratis. Das Brief-Paket mit Forderungsschreiben, Nachfassbrief und BAZL-Vorlage kostet einmalig CHF 9.90 inkl. MWST. Keine Provision: Die Entschädigung geht vollständig an Sie.