Prüfen Sie in einer Minute, ob Ihnen nach EU-Verordnung 261/2004 eine Ausgleichszahlung von Condor zusteht, und erstellen Sie den Forderungsbrief.
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Condor ist eine deutsche Airline (EU). Für Flüge ab der Schweiz und der EU und für Condor-Flüge aus Drittstaaten zurück in die EU oder Schweiz gilt die Verordnung. Viele Condor-Strecken sind Langstrecken über 3500 km. Dann sind es 600 € pro Person, bei 3–4 Std. Verspätung 300 €. Condor stellt ein eigenes Beschwerdeformular nach EU 261 bereit.
Geprüft am 19.10.2026 auf der Website der Airline. Tipp: Text aus unserem Forderungsbrief ins Formular kopieren und das PDF anhängen.
Ja. Die Ausgleichszahlung schuldet die ausführende Airline, unabhängig davon, ob Sie nur den Flug oder eine Pauschalreise gebucht haben.
Nach Flugdistanz (Grosskreis): 250 € bis 1500 km, 400 € von 1500 bis 3500 km (und bei allen Flügen über 1500 km innerhalb von EU/EWR/CH), 600 € über 3500 km. Unter bestimmten Bedingungen halbiert sich der Betrag (Art. 7 Abs. 2).
Der Anspruchs-Check ist gratis. Das Brief-Paket mit Forderungsschreiben, Nachfassbrief und BAZL-Vorlage kostet einmalig CHF 9.90 inkl. MWST. Keine Provision: Die Entschädigung geht vollständig an Sie.