Prüfen Sie in einer Minute, ob Ihnen nach EU-Verordnung 261/2004 eine Ausgleichszahlung von easyJet zusteht, und erstellen Sie den Forderungsbrief.
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easyJet fliegt mit mehreren Gesellschaften: easyJet Switzerland (Schweiz), easyJet Europe (Österreich) und easyJet UK. Ab Basel, Genf oder Zürich gilt die Verordnung immer. Bei Flügen aus Grossbritannien in die Schweiz gilt sie nur, wenn easyJet Switzerland oder easyJet Europe den Flug durchführt, nicht aber bei easyJet UK. Welche Gesellschaft fliegt, sehen Sie meist an der Flugnummer auf Buchung oder Bordkarte: EZS… = easyJet Switzerland, EJU… = easyJet Europe, EZY… = easyJet UK.
Geprüft am 19.10.2026 auf der Website der Airline. Tipp: Text aus unserem Forderungsbrief ins Formular kopieren und das PDF anhängen.
Über das Entschädigungsformular von easyJet. Fügen Sie den Text unseres Forderungsbriefs ein und behalten Sie das PDF als Nachweis für eine allfällige BAZL-Anzeige.
Nach Flugdistanz (Grosskreis): 250 € bis 1500 km, 400 € von 1500 bis 3500 km (und bei allen Flügen über 1500 km innerhalb von EU/EWR/CH), 600 € über 3500 km. Unter bestimmten Bedingungen halbiert sich der Betrag (Art. 7 Abs. 2).
Der Anspruchs-Check ist gratis. Das Brief-Paket mit Forderungsschreiben, Nachfassbrief und BAZL-Vorlage kostet einmalig CHF 9.90 inkl. MWST. Keine Provision: Die Entschädigung geht vollständig an Sie.