Prüfen Sie in einer Minute, ob Ihnen nach EU-Verordnung 261/2004 eine Ausgleichszahlung von Eurowings zusteht, und erstellen Sie den Forderungsbrief.
✓ Gratis-Check ohne Anmeldung · ✓ Einmalig CHF 9.90 inkl. MWST, kein Abo · ✓ Sichere Zahlung über Stripe · ✓ 100 % der Entschädigung bleibt bei Ihnen · ✓ Ihre Angaben bleiben im Browser
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Eurowings ist eine deutsche Airline (EU). Für alle Flüge ab der Schweiz und der EU gilt die Verordnung, ebenso für Eurowings-Flüge aus Drittstaaten in die EU oder Schweiz. Eurowings bietet ein eigenes Online-Formular für den Ausgleichsanspruch an.
Geprüft am 19.10.2026 auf der Website der Airline. Tipp: Text aus unserem Forderungsbrief ins Formular kopieren und das PDF anhängen.
Nein. Die Ausgleichszahlung ist in Geld zu leisten. Ein Gutschein ist nur mit Ihrem schriftlichen Einverständnis möglich (Art. 7 Abs. 3).
Nach Flugdistanz (Grosskreis): 250 € bis 1500 km, 400 € von 1500 bis 3500 km (und bei allen Flügen über 1500 km innerhalb von EU/EWR/CH), 600 € über 3500 km. Unter bestimmten Bedingungen halbiert sich der Betrag (Art. 7 Abs. 2).
Der Anspruchs-Check ist gratis. Das Brief-Paket mit Forderungsschreiben, Nachfassbrief und BAZL-Vorlage kostet einmalig CHF 9.90 inkl. MWST. Keine Provision: Die Entschädigung geht vollständig an Sie.